Auslandsreisekrankenversicherung
Sie fahren in den Urlaub oder kurzfristig beruflich ins Ausland?
Außerordentlich wichtig bei Auslandsreisen ist eine Auslandsreisekrankenversicherung. Diese gibt es bereits für knappe 10 € pro Jahr für alle Urlaubsreisen eines Jahres bis meist 42 Tagen.
Die gesetzliche Krankenkasse bietet keinen Schutz in Ländern, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht. Und selbst wenn ein Abkommen bestehen sollte: Der Rücktransport ist nicht mitversichert und die Behandlungskosten werden nach deutschem Recht abgerechnet. Schlecht wenn Sie beispielsweise beim Skifahren in Österreich verunglücken und der behandelnde Arzt einen höheren Satz berechnet. Dann zahlen Sie ohne Zusatzschutz die Differenz aus eigener Tasche.
Auch für Privatversicherte macht der Schutz meist Sinn. So ist der medizinisch notwendige Rücktransport in den meisten Policen nicht mitversichert. Außerdem sichert man sich so eine etwaige Beitragsrückerstattung, da die "normale" Police durch einen Versicherungsfall in der Regel schadenbelastet wird. Selbstbeteiligungen sehen Auslandsreisekrankenversicherungen meist ebenfalls nicht vor.
Achtung: Das Kleingedruckte, die Versicherungsbedingungen, dieser Versicherungsart enthält so manche unliebsame Überraschung parat.
Zu prüfen sind unter anderem folgende Sachverhalte:
Berufliche Reisen
Sind auch berufliche Reisen mitversichert? Wenn ja, bis zu welchem Zeitraum?
Schutz in Krisen- und Krisengebieten
Gibt es einen generellen Ausschluss oder wird nur bei aktiver Teilnahme nicht geleistet? Einige Anbieter begrenzen den Schutz auch nur auf einige Tage bei einem überraschenden Kriegsfall. Bei der Düsseldorfer gibt es einen solchen Ausschluss in den Bedingungen nicht.
Nachleistung
Erkrankt man im Ausland schwer und kann nicht zurückgeflogen werden und endet dann der versicherte Zeitraum, bieten die Anbieter Schutz für einen gewissen Zeitraum. Gute Anbieter leisten dann unbegrenzt weiter.
Krankenrücktransport
Wird nur geleistet, wenn der Rücktransport medizinisch notwendig ist oder die Behandlungskosten die Transportkosten übersteigen. Besser: Der Versicherer erbringt bereits Leistungen, wenn ein Rücktransport sinnvoll oder vertretbar ist oder wenn die Behandlung länger als 14 Tage dauert.
Vorerkrankungen
Verbraucherfreundlich sind Bedingungen, wenn der Versicherer nur dann nicht leistet, wenn die Behandlung im Ausland geplant war. Schlecht sind Policen, in denen die Leistung schon verweigert wird, wenn eine Einschränkung auf "akute", "unerwartete" oder "unvorhergesehene" Erkrankungen vorgenommen wird.
Unser Rat:
Wir empfehlen bei Urlaubs oder beruflichen Reisen bis zu einer Dauer von maximal 6 Wochen den Abschluss übr die Düsseldorfer Versicherung. Diese bietet sehr guten Schutz mit wenigen Leistungsausschlüssen zu einem günstigen Beitrag.
Hier haben Sie nun die Möglichkeit, die Unterlagen direkt downzuloaden. Sofern gewünscht, senden Sie uns bitte den Antrag und das Beratungsprotokoll ausgefüllt zurück.
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