Haftpflichtversicherung für Freie
Konditionen in der Vermögenschadenhaftpflicht für DJV-Mitglieder deutlich verbessert.
Der DJV rät den Freien seit Jahren eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Absicherung von Haftungsrisiken sollte höchste Priorität eingeräumt werden. Schließlich kann ein Haftpflichtschaden zum finanziellen Ruin führen.
Die Vermögensschadenhaftpflicht deckt das ureigenste journalistische Haftungsrisiko. Wird beispielsweise durch ein Foto oder einen Presseartikel ein Persönlichkeits-, Wettbewerbs- oder gar Urheberrechte verletzt, muss diese Versicherung einspringen. Bereits seit 1994 hält der DJV über die seine Servicetochter V+S einen entsprechenden Rahmenvertrag mit entsprechenden Sonderkonditionen für seine Mitglieder vor. Diese wurden im Laufe der vergangenen Jahre auch fortlaufend verbessert. So wurde beispielsweise die Selbstbeteiligung gesenkt, der Gebührenselbstbehalt gestrichen. Alles jeweils ohne Mehrbeitrag.
Nun hat der DJV-Versicherungsmakler Helge Kühl in Verhandlungen mit dem Anbieter R+V die Konditionen des Rahmenvertrages erneut deutlich verbessern können. So konnte der Beitrag um 15% abgesenkt werden, der Geltungsbereich wurde auf weltweit ausgedehnt. Existenzgründern wird - gegen Nachweis - in den ersten zwei Jahren zudem ein Beitragsnachlass von 25% eingeräumt. Auch die nebenberufliche Tätigkeit ist nunmehr eindeutig mitversichert. Die neuen Konditionen gelten selbstverständlich auch für den Bestand. Altverträge werden zu den nächsten Fälligkeiten entsprechend umgestellt.
Neben der Vermögensschadenhaftpflicht sollte auch eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Personen- und Sachschäden, die bei Ausübung des Berufes angerichtet werden, sind hierüber gedeckt.
Zum 1.7.2011 wurden die Konditionen unseres bestehenden Rahmenvertrages zur Berufshaftpflichtversicherung bei der Mannheimer noch einmal verbessert. Wichtigste Änderung ist, dass der Bereich der versicherten Tätigkeiten erheblich ausgedehnt wurde. Nun besteht Versicherungsschutz für freiberuflich Tätige der Medienbranche und nicht nur für die Berufsbilder Journalist, Lektor, Autor, PR-Berater und Schulungsleiter. Das bedeutet, dass beispielsweise Videojournalisten, Mediaplaner, Regiesseure (haben wir vorher einzeln beantragt) und neu auch Kameramänner vollen Schutz über die Police genießen. Wir kommen somit dem Wunsch vieler Freier nach, die oftmals bedingt durch den schwierigen Wettbewerb sich Nebentätigkeitsfelder erschließen müssen. Außerdem werden nun auch endlich Kameramänner gleichbehandelt.
Der Beitrag der Berufshaftpflicht ist minimal gesunken. Er liegt jetzt bei 66 € zzgl. 19% Versicherungssteuer (gesamt 78,54 € brutto /bisher 78,78 € brutto), wenn eine Person versichert wird.
Nun kann auch eine Deckungssumme von 5 Mio. € pauschal abgesichert werden (bisher 3 Mio. €). Der Zuschlag beträgt 9 € pro Jahr zzgl. 19% Versicherungssteuer. Bei der Beauftragung von Subunternehmerleistungen darf der Jahresauftragswert nun bis zu 50% (bisher 10%) des Gesamtumsatzes betragen. Dann ist die Haftung, die aus der Beauftragung von Subunternehmen besteht, mitversichert. Nicht versichert ist aber die persönliche Haftpflicht der Subunternehmer. Weiterhin wurden einige Sublimits (gesonderte Deckungssummen für bestimmte Einschlüsse) angehoben. So sind beispielsweise Mietsachschäden an beweglichen Sachen bis zu 50.000 € (bisher 5.000 € mitversichert), auch das Abhandenkommen von fremden Schüsseln und Codekarten ist nun bis zu 100.000 € mitversichert (bisher 10.000 €). Außerdem kann nun eine sehr leistungsstarke Privathaftpflichtversicherung in den Schutz einbezogen werden. Der Beitrag für die Privathaftpflicht liegt bei einer Deckungssumme von 15 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden bei 50 € zzgl. 19% Versicherungssteuer (brutto 59,50 €) pro Jahr.
Wir raten daher allen Freien, die in den vergangenen Jahren eine Berufshaftpflicht über unser Haus abgeschlossen haben, zur Umstellung auf den neuen Rahmenvertrag. Wer bereits bei der Mannheimer abgeschlossen hat, der braucht uns nur den u.a. Umstellungsantrag zuzusenden. Wer in einem unserer älteren Rahmenverträge bei einer anderen Gesellschaft (vorher hatten wir auch den HDI-Gerling, die Axa/DBV bzw. die Wüba) versichert ist, sollte den Vertrag zum nächst möglichen Termin kündigen und neu bei der Mannheimer abschließen. Wir werden unsere Altversicherten jedoch gesondert benachrichtigen. Sofern uns ein Maklereinzelauftrag von Ihnen vorliegt, können wir Ihnen die Arbeit erleichtern. Wir können dann, nach einem kurzen schriftlichen Hinweis Ihrerseits, den Vorvertrag kündigen. Bitte senden Sie uns aber dann auf jeden Fall zusätzlich das Beratungsprotokoll und den Antrag der Mannheimer zu.
Tipp: Kennen Sie schon unseren Podcast zum Thema Haftpflicht für Freie? Nein? Dann hören Sie hier.... Über die Neuerungen in der Berufshaftpflicht ab Juli 2011 informiert ein gesonderten Podcast.
Downloads
Basisinfo Berufs- und Vermögenssschadenhaftpflicht (bitte auf jeden Fall lesen)
- Umstellungsantrag zur Berufshaftpflicht für Altverträge bei der Mannheimer (word-Dokument)
Bei Neuabschlüssen: Sofern gewünscht senden/faxen Sie uns bitte den jeweiligen Antrag zusammen mit dem Beratungsprotokoll und dem Maklereinzelauftrag ausgefüllt und unterschrieben zurück.
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