Haftpflichtversicherung für Freie
Konditionen in der Vermögenschadenhaftpflicht für DJV-Mitglieder deutlich verbessert.
Der DJV rät den Freien seit Jahren eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Absicherung von Haftungsrisiken sollte höchste Priorität eingeräumt werden. Schließlich kann ein Haftpflichtschaden zum finanziellen Ruin führen.
Die Vermögensschadenhaftpflicht deckt das ureigenste journalistische Haftungsrisiko. Wird beispielsweise durch ein Foto oder Presseartikel Persönlichkeits-, Wettbewerbs- oder gar Urheberrechte verletzt, muss diese Versicherung einspringen. Bereits seit 1994 hält der DJV über die seine Servicetochter V+S einen entsprechenden Rahmenvertrag mit entsprechenden Sonderkonditionen für seine Mitglieder vor. Diese wurden im Laufe der vergangenen Jahre auch fortlaufend verbessert. So wurde die beispielsweise die Selbstbeteiligung gesenkt, der Gebührenselbstbehalt gestrichen. Alles jeweils ohne Mehrbeitrag.
Nun hat der DJV-Versicherungsmakler Helge Kühl in Verhandlungen mit dem Anbieter R+V die Konditionen des Rahmenvertrag erneut deutlich verbessern können. So konnte der Beitrag um 15% abgesenkt werden, der Geltungsbereich wurde auf weltweit ausgedehnt. Existenzgründern wird gegen Nachweis- in den ersten zwei Jahren zudem ein Beitragsnachlass von 25% eingeräumt. Auch die nebenberufliche Tätigkeit ist nunmehr eindeutig mitversichert. Die neuen Konditionen geltend selbstverständlich auch für den Bestand. Altverträge werden zu den nächsten Fälligkeiten entsprechend umgestellt.
Neben der Vermögensschadenhaftpflicht sollte auch eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Personen- und Sachschäden, die bei Ausübung des Berufes angerichtet werden, sind hierüber gedeckt.
Sofern gewünscht senden/faxen Sie uns bitte den jeweiligen Antrag zusammen mit dem Beratungsprotokoll und dem Maklereinzelauftrag ausgefüllt und unterschrieben zurück.
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