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Bedarfsermittlung bei Volontären/Auszubildenden

 

Brauche ich als Volontär überhaupt eine Berufsunfähigkeitsversicherung und wie schließe ich grundsätzlich den Vertrag?

 

Das Risiko, dauerhaft seinen eigenen Beruf nicht mehr ausüben zu können, ist in weit über 90% der Fälle auf Krankheiten und nur zum Rest auf Unfälle zurückzuführen.

Während also eine Unfallversicherung nur ein gewisses Risiko abdeckt, bietet die Berufsunfähigkeitsversicherung umfassenden Versicherungsschutz gegen beide Risiken.

Die Erwerbsunfähigkeitsquoten von Männern und Frauen (Quelle: map-report Nr. 340) liegt bei Journalisten/Schriftsteller bei 13,6% und bei Fotografen beträgt sie 22,7 % (Männer 23,47%, Frauen 21,45 %). Mit anderen Worten: Gut jeder siebte Journalist kommt nicht heil im Rentenalter an. Bei den Fotografen ist es noch nicht einmal jeder Fünfte.

Zum Vergleich:
Einer Studie des Brancheninformationsdienstes map-report (Nr. 576-577) zur Folge, beträgt die Erwerbsunfähigkeitsquote für Arbeitnehmer, die vor Erreichen der Altersrente erwerbsunfähig werden, beispielsweise für

Beruf

BU-Risiko 1993-2002

Apothekenhelfer

18,55 %

Arzt

7,34 %

Backwarenhersteller

40,37 %

Betriebsschlosser

47,02 %

Bürokaufleute / Verwaltungsangestellte

16,27 %

Chemielaborant

19,61 %

Dachdecker

58,79 %

Datenverarbeitungskaufleute

21,72 %

Elektriker

41,48 %

Fliesenleger

56,60 %

Gärtner

30,26 %

Gastwirte /Hoteliers

27,26 %

Groß- u. Einzelhandelskaufleute

16,55 %

Handelsvertreter

18,74 %

Ingenieure

8,04 %

Journalist / Schriftsteller

13,79 %

Landwirt

18,06%

Maurer

52,30 %

Musiker

21,57%

PTA

26,23 %

Schornsteinfeger

35,41 %

Straßenbauer

51,60 %

Tischler

38,90 %

Verbandsleiter/Funktionäre

13,54 %

Wirtschaftsprüfer /Steuerberater

15,04 %

Zimmerer

48,88 %


Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des map-reports links im Menue "Berufsunfähigkeit".

Unser Rat

Das Risiko, dauerhaft einer Tätigkeit nicht mehr nachgehen zu können, kann jeden treffen. Ob nun überhaupt ein derartiger Versicherungsschutz benötigt wird, hängt von der persönlichen Situation ab. Zunächst ist es daher wichtig, den Versicherungsbedarf zu ermitteln.

Dabei sollten im ersten Schritt die obligatorisch bestehenden Ansprüche ermittelt werden. Obligatorische Ansprüche bestehen möglicherweise über

- die gesetzliche Rentenversicherung
- Betriebsrenten des Arbeitgebers

Gesetzliche Rentenversicherung

Über die gesetzliche Rentenversicherung besteht Versicherungsschutz, sofern bestimmte Wartezeiten erfüllt sind. Diese sind erfüllt, wenn:

- mindestens 60 Pflichtbeiträge und zusätzlich
- in den letzten 5 Jahren mindestens 36 Pflichtbeiträge entrichtet wurden.

Die Höhe der Gesetzlichen Rente hängt wiederum u.a. von der Höhe und Anzahl der geleisteten Rentenbeiträge ab.

Sofern die Grundvoraussetzungen erfüllt sind, wird eine so genannte Erwerbsminderungsrente gezahlt. Die volle Erwerbsminderungsrente in Höhe von ca. 26% bis 32% Ihres sozialversicherungspflichtigen Einkommens bekommen Sie, wenn Sie weniger als drei Stunden am Tag arbeitsfähig sind. Sind Sie zwischen drei und sechs Stunden arbeitsfähig, bekommen Sie nur die halbe Erwerbsminderunsgrente. Nur wenn das Arbeitsamt Sie nicht vermitteln kann, erhalten Sie befristet die volle Rente. Sie müssen dann regelmäßig nachweisen, dass Sie keinen Teilzeitjob finden und weiterhin unter den gesundheitlichen Beeinträchtigungen leiden. Arbeitsfähigkeit im Sinne einer Erwerbsminderung liegt vor, wenn man Sie auf irgendeine Tätigkeit verweisen kann. Sozialer Status, Voreinkommen oder Berufsausbildung spielen dabei keine Rolle. Wenn also z.B. ein angestellter Chirurg durch einen Unfall seine rechte Hand verliert, so kann man ihn auf den Job als Pförtner der Klinik verweisen.

Nur wer beim Inkrafttreten der Rentenreform 2000, also am 02.01.2001, bereits 40 Jahre alt war, für den gilt ein so genannter Bestandsschutz. Dieser Personenkreis kann weiterhin eine Berufsunfähigkeitsrente beantragen. Im Gegensatz zu den "neuen" Erwerbsminderungsrenten wird hier geprüft, ob Ihnen eine andere Tätigkeit aufgrund Ihrer Qualifikation zuzumuten ist. Auch dann erhalten Sie jedoch nur die halbe Erwerbsminderungsrente.

Unser Rat

Sind Sie in Ihrer Erstausbildung, besteht vermutlich kein Versicherungsschutz über die gesetzliche Rentenversicherung, da vermutlich noch keine 60 Beiträge an die gesetzlichen Rentenversicherung abgeführt wurden. Sonst gilt: Sofern Ihnen von der Deutschen Rentenversicherung noch keine Renteninformation zugesandt wurde, sollten Sie eine solche anfordern. Bitte prüfen Sie ihren dort aufgeführten Versicherungsverlauf auf Vollständigkeit. Sind alle Ausbildungs-, Wehr- und Zivildienst bzw. Kindererziehungszeiten erfasst? Wenn nicht, stellen Sie einen Antrag auf Kontenklärung und weisen Sie entsprechende Zeiten bitte nach.

 
Die betriebliche Altersversorgung

Sie spielt bei Auszubildenden eigentlich noch keine Rolle. Erst wenn die Ausbildung abgeschlossen ist und dauerhaft in einem Beruf gearbeitet wird, kann über derartigen Schutz nachgedacht werden.

Bei der Ermittlung des Versicherungsbedarfs kann folgende Tabelle helfen:

 

 

Beispiel

Eigene Situation

Feste monatliche Ausgaben

2.000 €

 

 

abzgl. halbe Erwerbsminderungsrente

1.000 €

 

 

abzgl. Ansprüche aus betrieblicher Altersversorgung

0 €

 

 

abzgl. sonstiger monatlicher Einnahmen (z.B. Miete, Pacht, Zinsen)

100 €

 

 

abzgl. Einkommen des Partners

500 €

 

 

= Versicherungsbedarf

400 €

 

 

Der verbleibende Versicherungsbedarf sollte über eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgedeckt werden, zumal es keine wirklich zu 100% überzeugende Alternative zu diesem Schutz gibt.

Wie schließe ich den Vertrag?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann als eigenständige Versicherung oder in Kombination mit einer...

1. ... Risikolebensversicherung (zur zusätzlichen Hinterbliebenenabsicherung)
2. ... Kapitallebensversicherung
3. ... Privaten Rentenversicherung
4. ... fondsgebundenen Lebensversicherung
5. ... fondsgebundenen Rentenversicherung
6. ... Basis-/Rürup-Rente (fondsgebunden oder klassische Anlage)

oder in Rahmen einer betrieblichen Versorgung

abgeschlossen werden.

Bei den Varianten 2.-6. ist ein Sparprozess mit dem Versicherungsschutz gekoppelt. Ob sich das "Sparen" bei einem Versicherungsunternehmen lohnt, ist von einer Vielzahl persönlicher Faktoren abhängig.

Unser Rat

Trennen Sie Spar- und Risikoprozess voneinander! Schliessen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung als eigenständigen Vertrag ab. Bei einigen Anbietern kann es etwas preiswerter sein, wenn eine Kopplung mit einer Risikolebensversicherung und geringem Todesfallschutz vorgenommen wird. Auch wenn Sie ansonsten vermeintlich eine "Geld-zurück-Garantie" haben oder zusätzlich fürs Alter zurücklegen, so bedenken Sie bitte: Statistisch gesehen, werden weit über 50% der kapitalbildenden Lebens-/Rentenversicherungen vor Vertragsende abgebrochen und enden oftmals mit hohen Verlusten! Geld bekommt man in der Regel auch nicht geschenkt, gerade nicht von einem Versicherungsunternehmen! Außerdem: Die Praxis zeigt uns, dass es wirklich purer Zufall wäre, wenn der in Ihrem Fall in Frage kommende Anbieter für den Berufsunfähigkeitsschutz auch noch das beste Angebot für den Sparprozess bieten würde. Bleiben Sie beim Geldanlageprozess daher lieber flexibel, um Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechend anlegen zu können. Schließlich wissen nur die wenigsten Auszubildenden, ob sie später wirklich dauerhaft einen entsprechenden Job haben und sich den Geldanlageprozess auch leisten können. Nutzen Sie bei der Altersversorgung zunächst lieber die staatlichen Förderprogramme. Bei Auszubildenden bietet sich hier vorallem die Riesterrente an. Die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte dagegen langfristig, d.h. mindestens bis Alter 65 bzw. 67 abgeschlossen werden. So bleiben Sie auch in Zukunft hinreichend flexibel. Gerade für junge Menschen ein nicht zu unterschätzender Vorteil.